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Ein Maklerangebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO – kein Versicherer, kein Vergleichsportal.

Erstattungsrechner nach GOT

Was Ihre Tierversicherung wirklich erstattet

Zwischen Prozentzahl und Überweisung stehen der GOT-Satz der Rechnung und der Deckel Ihres Tarifs.

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Rechner ohne Kontaktdaten und ohne Übertragung · Erstinformation nach § 15 VersVermV

Rechner im BrowserEingaben ohne Übertragung und Speicherung
Mit Norm und DatumRechtsstand 09.09.2026
Versicherungsmakler§ 34d Abs. 1 GewO · kein Versicherer
Rechenweg sichtbarGOT-Schritte mit Vorschrift

GOT § 2 · § 4 · § 5 — Rechenweg offen

Ein Tarif „bis 2-fach“ zahlt bei einer 3-fach-Rechnung zwei Drittel

Die Gebührenordnung gibt einen Rahmen vor: das Einfache bis Dreifache des Gebührensatzes (§ 2 Abs. 1 GOT), im Notdienst das Zwei- bis Vierfache (§ 4 Abs. 1 GOT). Welcher Satz auf Ihrer Rechnung steht, entscheidet, wie viel davon erstattungsfähig ist.

Anteilig, nicht pauschal

Ein Deckel auf den zweifachen Satz kürzt eine mit dem dreifachen Satz bemessene Gebühr auf zwei Drittel. Erst danach greifen Erstattungssatz und Selbstbehalt. Wer die Reihenfolge nicht kennt, hält das Ergebnis für einen Fehler.

Material bleibt unberührt

Arzneimittel und Verbrauchsmaterial sind Entgelte nach § 1 Abs. 1 GOT. Sie tragen keinen Gebührensatz — ein GOT-Deckel kürzt sie deshalb nicht.

Der vierfache Satz ist der Notdienst

„Bis zum vierfachen Satz“ ist kein allgemeines Versprechen: Außerhalb des Notdienstes geht es über das Dreifache nur mit einer vorher in Textform geschlossenen Vereinbarung (§ 5 Abs. 1 GOT). Der Tarifvorteil liegt nachts und am Wochenende.

Der Rechner arbeitet in Ihrem Browser. Keine Kontaktdaten, keine Übertragung, keine Speicherung.

Lieber mit jemandem sprechen? Ich melde mich.

Wenn Sie schreiben möchten, hilft es, Rechnung, Versicherungsschein oder Schreiben des Versicherers schon zur Hand zu haben.

  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Angerufen wird nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG)
  • Einordnung mit Norm — keine Rechtsberatung im Einzelfall

Lieber sprechen? 0179 6685669Mo–So, 8:00–20:00 Uhr.

Erstinformation nach § 15 VersVermV

Wenn Sie möchten – beides freiwillig und einzeln

Ihre Angaben verarbeite ich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Die Erstinformation nach § 15 VersVermV finden Sie unter Erstinformation.

Der Erstattungsrechner ist für Sie kostenlos, ein erstes Gespräch ebenso. Vergütet werde ich im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers; eine gesonderte Rechnung an Sie gibt es nicht.